Barrierefreie Website: Was das BFSG seit 2025 für dich bedeutet

Kurz gesagt: Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es betrifft vor allem Websites, über die Verbraucher etwas kaufen, buchen oder einen Vertrag abschließen können. Reine Info-Websites und Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind in der Regel ausgenommen. Eine barrierefreie Website lohnt sich trotzdem für fast jedes Unternehmen.

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Ob dein Angebot betroffen ist, klärst du im Zweifel mit deiner IHK, deiner Handwerkskammer oder einer Anwältin. Stand: Oktober 2026.

Was bedeutet barrierefreie Website?

Eine barrierefreie Website kann jeder nutzen: Menschen mit Sehschwäche oder Blindheit, Menschen, die keine Maus bedienen können, ältere Menschen und alle, die gerade mit dem Handy in der Sonne stehen. Konkret heißt das:

  • Genug Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund und gut lesbare Schriftgrößen
  • Bildbeschreibungen (Alt-Texte), damit Vorleseprogramme erklären können, was zu sehen ist
  • Bedienung ohne Maus: Menü, Buttons und Formulare funktionieren auch mit der Tastatur
  • Klare Überschriften in der richtigen Reihenfolge
  • Untertitel für Videos
  • Verständliche Formulare mit Beschriftungen und Fehlermeldungen, die sagen, was zu tun ist

Wer ist vom BFSG betroffen?

Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um, den European Accessibility Act. Es gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Für Websites ist vor allem der elektronische Geschäftsverkehr wichtig. Betroffen sind zum Beispiel:

  • Online-Shops, die an Privatkunden verkaufen
  • Websites, auf denen Verbraucher Termine oder Leistungen verbindlich buchen und bezahlen können
  • Bank- und Zahlungsdienste, Angebote zur Personenbeförderung, E-Books und weitere im Gesetz genannte Bereiche

In der Regel nicht betroffen sind:

  • Reine Info-Websites, auf denen man nichts kaufen oder buchen kann
  • Ein einfaches Kontaktformular, solange darüber kein Vertrag geschlossen wird
  • Angebote nur für Geschäftskunden (B2B)
  • Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme

Wichtig: Die Ausnahme für Kleinstunternehmen gilt für Dienstleistungen. Wer Produkte herstellt oder verkauft, die unter das Gesetz fallen, sollte genauer hinschauen.

Was passiert, wenn meine Website nicht barrierefrei ist?

Zuständig ist die gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder mit Sitz in Sachsen-Anhalt. Bei Verstößen sind Bußgelder bis 100.000 Euro möglich. Außerdem können Mitbewerber oder Verbände abmahnen.

Nach welchem Maßstab wird geprüft?

Grundlage ist die europäische Norm EN 301 549. Sie verweist auf die bekannten Web-Richtlinien WCAG. Wer sich an WCAG 2.1 in der Stufe AA orientiert, ist auf einem guten Weg.

Von sogenannten Overlay-Tools, die Barrierefreiheit per Knopfdruck versprechen, raten Fachleute ab. Sie lösen die Probleme im Aufbau der Website meist nicht.

Barrierefreiheit und SEO: Was ist dran?

Google hat Barrierefreiheit nicht als eigenen Ranking-Faktor bestätigt. Viele Maßnahmen helfen aber beidem: Alt-Texte erklären Google deine Bilder, eine saubere Überschriften-Struktur macht Inhalte verständlich, und eine gut lesbare Seite hält Besucher länger. Auch KI-Suchen wie ChatGPT oder Googles KI-Antworten können klar gegliederte Inhalte leichter auswerten. Mehr dazu, wie du bei Google gefunden wirst.

Checkliste: In 6 Schritten zur barrierefreieren Website

  1. Kontrast prüfen: Fließtext braucht ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 zu 1. Kostenlose Kontrast-Rechner im Internet zeigen dir den Wert.
  2. Alt-Texte schreiben für alle Bilder, die etwas aussagen. Reine Deko-Bilder bleiben ohne Beschreibung.
  3. Überschriften ordnen: eine H1 pro Seite, darunter H2 und H3.
  4. Tastatur-Test: Geh mit der Tabulator-Taste durch die Seite. Siehst du immer, wo du gerade bist? Erreichst du alles?
  5. Formulare prüfen: Hat jedes Feld eine sichtbare Beschriftung?
  6. Erklärung veröffentlichen: Bist du betroffen, informierst du auf der Website darüber, wie dein Angebot die Anforderungen erfüllt.

Häufige Fragen

Gilt das BFSG auch für meine kleine Website als Selbstständige?

Wenn du Dienstleistungen anbietest und weniger als 10 Beschäftigte sowie höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme hast, bist du als Kleinstunternehmen in der Regel ausgenommen. Barrierefreiheit verbessert deine Website aber trotzdem für alle Besucher.

Reicht ein Kontaktformular, damit meine Website betroffen ist?

Nach Einschätzung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks nein, solange das Formular nicht direkt zum Vertragsabschluss führt. Online-Buchung mit Bezahlung ist dagegen meist betroffen.

Kann ich meine bestehende Website nachträglich barrierefrei machen?

Ja. Oft bringen schon Farben, Alt-Texte, Überschriften und Formulare viel. Bei Websites mit Shop oder Buchung lohnt sich ein gründlicher Test, zum Beispiel mit dem BIK BITV-Test.

Unsicher, ob deine Website betroffen ist?

Ich schaue mir deine Website an und sage dir, wo es hakt und was sich mit wenig Aufwand verbessern lässt. Schreib mir.

Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks: Barrierefreiheit von Webseiten

Porträt von Seda Öztürk, Gründerin von Sedrament

Seda Öztürk

In meinem Blog teile ich, was ich in echten Projekten gelernt habe.
Ich bin Seda und gestalte Websites, Logos und Auftritte für Selbstständige und Unternehmen.  Mehr über mich

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